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#1 11. Juli 2011 16:15

Janl
Server-Pate
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Registriert: 13. Dezember 2010
Beiträge: 1.231
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Datenschutz Gesetz

Hat jemendem von euch mal Probleme in diese Richtung gehabt?

Ich habe mal eine Online-Aktion im Internet gegeben im Auftrag von Österreische Behörde,
Land Oberösterreich, (kein CMSMS) nachher ein Datenschutzverletzung entdeckt, gemeldet,
prüfen lassen und bestätigt bekommen von Land oberösterreich selber.

Dann gibt es in Österreich der "Databreach Notification Duty" also die Verpflichtung es
die Nutzern zu melden, sehr schön, ich musste tausende E-Mails schicken (newsletter)
um Gesetzes-Konform zu handeln.

Resultat, . .  Beschimpfungen und schreien über Rufmord bis zu kontaktieren
meiner Kunden mit "anonyme" Meldungen das meine Kunden ihr Kontrakt prüfen sollen etc.

Wie geht euch damit um?

Gruss,
Jan

Beitrag geändert von Janl (11. Juli 2011 16:17)


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#2 18. Juli 2011 06:41

Andynium
Moderator
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Re: Datenschutz Gesetz

Dazu wollte ich dir schon im Juni via Email informieren - die Email konnte aber nicht zugestellt werden roll .

Zunächst ist Verleumdung strafbewehrt

http://www.jusline.at/297_Verleumdung_StGB.html

Eine Anzeige ist von daher keine schlechte Idee, zumal die Behörden andere Möglichkeiten haben, solche "Anonymen" zu ermitteln.

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